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03.02.2010 21:19
Homosexuelle Menschen werden nach wie vor diskriminiert!
LAbg. Katharina Wiesflecker zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, Landtagssitzung am 03. Februar 2010
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, hohes Haus, Herr Landeshauptmann!
Ich danke für die Beantwortung meiner Anfrage. Auch wenn es spät ist, möchte ich sie diskutieren, weil es nicht so oft Gelegenheit gibt im Landtag über die Gleichberechtigung von Homosexuellen zu sprechen, weil Sie uns, Herr Landeshauptmann, nach wie vor eine Begründung schuldig bleiben und weil Menschen, wie die hier auf der Zuschauertribüne Anwesenden, ein Recht auf Gleichbehandlung haben.
Wir Abgeordnete der Grünen tragen heute zu diesem Tagesordnungspunkt T-Shirts, auf denen berühmte Persönlichkeiten abgebildet sind, die sich zu ihrer Homosexualität öffentlich bekennen. Sie finden Elton John darunter, den deutschen Außenminister Guido Westerwelle, Judy Foster, bekannte amerikanische Schauspielerin, man könnte Günter Tolar drauf nehmen, ich habe mich für Pedro Almodovar, einen meiner Lieblingsregisseure entschieden. Man könnte auch bekannte Persönlichkeiten aus Vorarlberg nehmen, das haben wir absichtlich nicht gemacht.
Wir machen das deshalb, weil in diesem Haus schon mehrfach Aussagen getroffen wurden, wonach homosexuelle Menschen keinen Beitrag zur Gesellschaft liefern würden. Ich darf die frühere Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, Hiltraud Wieser, aus der Sitzung am 14. November 2007 im Zuge einer familienpolitischen Debatte in der Aktuellen Stunde zitieren: „Meine Damen und Herren, es kann keine Diskriminierung sein, wenn einer für die Zukunft einer Gesellschaft völlig wertlosen Verbindung nicht die gleiche Bedeutung beigemessen wird wie der Ehe.“ Die Aussagen erfolgten wie gesagt im Zuge einer familienpolitischen Debatte, sie meinte keinen Beitrag zur demographischen Entwicklung. Und damit bin ich bei Ihrer Argumentation, Herr Landeshauptmann. Auch Sie meinen, dass eine Nichtgleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe – sie nennen es eine Privilegierung der Ehe - aufgrund der demographischen Entwicklung gut begründbar sei.
Ich habe diese Argumentation nie verstanden, weil schlichtweg kein Kind mehr geboren wird, wenn man die Gleichstellung verhindert. Die Argumentation wäre nur schlüssig, wenn Homosexuelle sich überlegen würden – wenn sie nämlich nicht heiraten können und das aber gerne machen würden – plötzlich heterosexuell zu werden und Kinder in die Welt zu setzen. Das tun sie aber nicht, sie sind homosexuell.
Und zweitens stimmt sie auch deshalb nicht, weil es selbstverständlich Homosexuelle gibt, die ihren Beitrag zur Demographie „liefern“, schlichtweg Eltern sind. Darüber haben viele vielleicht noch nie nachgedacht, das ist aber so. Dazu gibt es sogar eine aktuelle Studie des Bamberger Staatsinstituts für Familienforschung aus dem Jahr 2009, die belegt, dass Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsen, nicht von schlechten Eltern sind. Entscheidend ist selbstverständlich eine gute Beziehung, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern.
Ich halte die Argumentation aber auch für sehr problematisch, weil sie eine Wertung vornimmt. Sie sagen: eine Privilegierung ist gut begründbar, weil ein Beitrag zur Demographie erfolgt und der Wert des Kinderkriegens in den Vordergrund gestellt wird. Als jemand, der selbst fast kinderlos geblieben wäre, macht mich diese indirekte Wertung sehr betroffen, Herr Landeshauptmann!
Wir tragen diese berühmten Persönlichkeiten auf unseren T-Shirts, weil der Wert eines Menschen nicht nur darin besteht, ob er oder sie Kinder in die Welt setzt. Diese Menschen leisten große, wichtige, gesellschaftliche Beiträge – zum Beispiel auf künstlerischer Ebene – durch ihre Musik, ihre Filme. Aber es geht nicht nur um die Berühmten. Es ist eigentlich vollkommen egal, ob man berühmt ist oder nicht, genauso wichtig sind ganz normale gesellschaftliche Beiträge. Menschen wie Sie und ich.
Sie unterstellen mir in der Anfragebeantwortung, dass ich den Wert der Ehe und die Betreuung und Erziehung von Kindern als unwesentlich darstelle. Das tue ich nicht! Sie wissen, dass ich mich seit vielen Jahren für gute Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetze. Es ist mein dezidiertes politisches Ziel, gute Rahmenbedingungen für Familien zu gestalten.
Aus meiner Sicht ist es überhaupt nicht begründbar, Menschen, die homosexuell sind, die vielleicht kinderlos sind, einen weniger würdigen Rahmen zur Verfügung zu stellen, wenn sie sich lieben und eine Partnerschaft eingehen wollen! Sie machen nichts anderes, als heterosexuelle in dieser Situation auch. Sie lieben einen Anderen / eine Andere und übernehmen eine besondere Verantwortung für einander. Ist das nicht auch eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe? In anderen Zusammenhängen betonen gerade Sie, Herr Landeshauptmann, wie wichtig dieses „Verantwortung-füreinander-übernehmen“ ist. Das teile ich. Nichts anderes tun homosexuelle wenn sie ihre Liebesbeziehung legalisieren.
Sie diskriminieren gleichgeschlechtlich Liebende nach wie vor, in dem Sie ihnen keinen würdigen Rahmen zur Verfügung stellen, indem Sie sie in ein Besprechungszimmer auf der BH schicken, statt zum Standesamt. Und ich sage Ihnen: Sie werden damit nicht durchkommen. Gerade vor wenigen Tagen habe ich ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Karlsruhe gelesen, das Homo- und Hetero-Ehen gleichsetzt, weil es bei beidem um das gleiche geht: um Liebe und Fürsorge!
Der Verfassungsgerichtshof hebt auch das so genannte „Abstandsgebot“ zur Ehe auf – das ist das Pendant in Deutschland zu Ihrer Formulierung der Privilegierung der Ehe – weil es verfassungsrechtlich nicht begründbar ist.
Die Ehe - so die Verfassungsrichter – wird durch das Partnerschaftsgesetz weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt. Dadurch, dass die Rechte und Pflichten der Lebenspartner in weiten Bereichen denen der Ehegatten nachgebildet sind, werden diese nicht schlechter als bisher gestellt und auch nicht gegenüber Lebenspartnern benachteiligt. Anders gesagt: Man nimmt den Hetero-Paaren nichts weg, wenn man den Homo-Paaren etwas gibt!
Der Verfassungsgerichtshof erteilt diesem vor allem vom Bundesland Bayern betriebenen Abstandsgebot zur Ehe auch deshalb eine Absage, weil auch nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet ist und inzwischen in Deutschland geschätzt 30.000 – 35.000 Kinder in so genannten „Regenbogenfamilien“ aufwachsen.
D.h. Ihre angeführten Begründungen halten einfach nicht, Herr Landeshauptmann, juristisch halten Sie schon gar nicht, dass kann man aus der Anfragebeantwortung auch gut herauslesen. Noch selten habe ich eine solche juristische „Herumwürgerei“ gelesen. Gerade hier im Parlament sollte uns die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters ein wichtiges Anliegen sein. Wenn man gleichgeschlechtlichen Paaren eine Verpartnerung in einem würdigen Rahmen und am Standesamt verwehrt, diskriminiert man sie. Man diskriminiert sie nach wie vor. Dagegen verwehren wir uns, Herr Landeshauptmann!
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