Autor

Redaktion

04.08.2008 19:22

Nationalratswahl 2008

Information zur Erlangung einer Wahlkarte

Wozu eine Wahlkarte?
Wahlkarten sind notwendig, um an einem anderen Ort als dem des Hauptwohnsitzes wählen zu können! Folglich ist die Wahlkarte insbesondere für Menschen interessant, die sich am Tag der Nationalratswahl nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten können und trotzdem von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten (beispielsweise Menschen, die sich an ihrem Studienort oder im Ausland aufhalten).

Wie bekomme ich eine Wahlkarte?
Wahlkarten können in der Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz hat, schriftlich (per Mail, Fax, Brief etc.) oder mündlich beantragt werden. Zu beachten ist, dass man einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen muss (Führerschein, Reisepass, Personalausweis. NICHT JEDOCH: StudentInnenausweis, ÖBB Vorteilscard o.ä.). (Beim schriftlichen Antrag per Fotokopie oder Scan.)

Wann muss ich die Wahlkarte beantragen?
Wahlkarten können AB SOFORT und bis spätestens 24. September 2008 schriftlich bzw. bis spätestens 26. September 2008, 12 Uhr, mündlich bei der Gemeinde, in der man den Hauptwohnsitz hat, beantragt werden. Bitte bedenken Sie, die Wahlkarten sobald als möglich zu beantragen, da diese postalisch versendet werden, was (die Bearbeitungszeit hinzugerechnet) einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Wo kann ich mit einer Wahlkarte wählen?
Mit einer Wahlkarte kann man sowohl im Inland als auch im Ausland wählen. Im Inland kann praktisch in jedem Wahllokal, aber beispielsweise auch vor einer besonderen ("fliegenden") Wahlbehörde gewählt werden. Aus dem Ausland gibt es die Möglichkeit per Briefwahl.

Wählen per Briefwahl!
Erstmalig gibt es bei der anstehenden Nationalratswahl auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Die Wahl per Briefwahl ist bereits ab dem 8. September 2008 möglich. D.h. dass man die Briefe frühestens ab diesem Tag an die zuständige Wahlbehörde schicken kann.

Wählen im Ausland!
Menschen, die sich am Tag der Nationalratswahl nicht in Österreich aufhalten und trotzdem von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten, können dies auch im Ausland tun. Hierzu muss ebenfalls eine Wahlkarte (nach dem oben beschriebenen Modus) beantragt werden. Die Wahl selbst erfolgt dann perBriefwahl. Dafür muss die Wahlkarte mitsamt einer eidesstaatlichen Erklärung per Brief an die entsprechende Wahlbehörde gesendet werden.

Als AuslandsöstereicherIn muss man sich überdies bis spätestens 28. August 2008 per schriftlichen Antrag oder per Internet für die Wahlen registrieren lassen.

Nähere Informationen zum Wählen als AuslandsösterreicherIn gibt es im Internet unter:

www.wahlinfo.aussenministerium.at

oder unter:

www.bmeia.gv.at

Darüber hinaus gibt es seitens des Innenministeriums eine eigens dafür eingerichtete Hotline, welche unter +43-1-53126-2700 erreichbar ist. Außerhalb der Amtsstunden gibt es einen Tonbanddienst.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Die GRÜNEN Vorarlberg
Bergstraße 6
6900 Bregenz
Tel: 05574/47488
Fax: 05574/47488-10
E-Mail: vorarlberg@gruene.at

Bitte gehen Sie in Ihrem eigenen Interesse wählen!
DANKE!




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