Gesetzeslücke bei Nikotinbeuteln schließen
Setzen uns für schnellstmögliche Änderung des Vorarlberger Kinder- und Jugendschutzgesetzes ein
Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Ende Juni legt dar, dass sogenannte „all white snus“ Produkte, also tabakfreie Nikotinbeutel, nicht unter das Tabakschutzgesetz fallen, und daher der Verkauf an Kinder und Jugendliche nicht verboten ist. „Beim Verkauf der Nikotinbeutel liegt offenbar eine Gesetzeslücke vor, diese müssen wir umgehend schließen. Sie stellen durch das Nikotin, sowie andere krebserregende Stoffe, eine Gefahr für Vorarlbergs Kinder und Jugendliche dar und sollen daher nicht länger verkauf werden dürfen“, fordert die grüne Kinder- und Jugendsprecherin Christine Bösch-Vetter.
Regelung im Kinder- und Jugendschutzgesetz denkbar
Im Entscheid legt das Landesverwaltungsgericht dar, dass „all white snus“ nicht als den Tabakerzeugnissen verwandtes Erzeugnis angesehen werden kann und die Definition des Tabakschutzgesetzes des Bundes nicht einfach übernommen werden kann. „Mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz des Landes haben wir eine Möglichkeit den Verkauf von Nikotinbeuteln an Kinder und Jugendliche in Vorarlberg unter Strafe zu stellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Gesetzesänderung schnellstmöglich ausgearbeitet und beschlossen wird“, schließt Bösch-Vetter.