Wohnbauförderung und Raumplanung gehören zusammen
Leistbares Wohnen beginnt in der Raumplanung
Die Grundstückspreise in Vorarlberg gehen sprichwörtlich durch die Decke. Die Wachstumsrate der Baulandpreise liegt in Vorarlberg jährlich bei etwa acht Prozent. Nur in Wien gibt es eine ähnliche Entwicklung mit einer siebenprozentigen Wachstumsrate, in den meisten anderen Bundesländern stagnieren die Baulandpreise. In den Bezirken Dornbirn und Feldkirch sind die Baulandpreise mit über 70 Prozent im Fünfjahresabstand (2015-2020) geradezu explodiert. „Denken wir Raumplanung und Wohnbauförderung zusammen, können wir explodierende Grundstückspreise verhindern!“, weiß Bernie Weber, Sprecher für Raumplanung der Grünen im Vorarlberger Landtag. „Sieht bereits die Flächenwidmung gewisse Grundstücke nur für geförderten Wohnbau vor, dann sind diese Grundstücke nicht mehr für Spekulationen zu haben. Das senkt die Grundstücks-Preisrallye, das fördert leistbaren Wohnraum!“
Lenkungseffekt der Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung ist ein Instrument das dem Land zur Verfügung steht, um die Bau- und Sanierungstätigkeiten zu lenken. „In Zeiten der Klima-, Energie- und Teuerungskrise müssen wir alle verfügbaren Instrumente zur Wohnbau-Steuerung nutzen. Durch die Wohnbauförderung kann das Land thermisch-energetische und ökologische Standards setzen, der Zersiedelung einen Riegel vorschieben und die Ortskernentwicklung unterstützen, und Leistbarkeit im Wohnbereich sicherstellen“, erklärt Weber.
Anwendung einer neuen Widmungskategorie
Die Koppelung von Raumplanung und Wohnbauförderung ist ein Gegengewicht zu den explodierenden Grundstückspreisen. Durch die Anwendung einer neuen Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ stehen gewisse Grundstücke dem freien Markt nur noch für geförderten Wohnbau zur Verfügung. Bei einer gleichzeitigen Vorgabe des maximalen Grundkostenanteils in den Wohnbau-Förderungsrichtlinien kann das Land somit einen kostendämpfenden Lenkungseffekt schaffen. „Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch nur einen Teil einer gewidmeten Fläche verpflichtend für geförderten Wohnbau bereitzustellen. Eine solche Verschränkung von Raumplanung und Wohnbauförderung ist sinnvoll und kann, um den lenkenden Effekt zu verstärken, mit dem Instrument des Bodenfonds gekoppelt werden“, so Weber abschließend.