Am 26. Mai 2019 finden die EU-Wahlen statt!
Doch wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle, die am Stichtag, dem 12. März 2019, im Europa-Wählerregister eingetragen sind (und somit die allg. Voraussetzungen erfüllen, zB Mindestalter)
und das heißt?
- ÖsterreicherInnen mit Wohnsitz im Inland werden automatisch eingetragen.
- ÖsterreicherInnen mit Wohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen und mit einem Wohnsitz in einem anderen EU-Staat auch erklären, ihr Wahlrecht in Österreich wahrnehmen zu wollen.
- EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich werden auf Antrag auch im Europa-Wählerregister eingetragen und können die österreichischen EU-Abgeordneten wählen
wie trage ich mich ins WählerInnenregister ein?
Die Eintragung muss bis zum 12. März 2019 erfolgen.
Zuständig für die Eintragung ist die Hauptwohnsitzgemeinde. Hier liegt das Antragsformular auf – oder aber du rufst dieses auf der Homepage des BMI auf (https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx).
Wir bitten dich, auch in deinem Bekanntenkreis aktiv auf die Voraussetzungen aufmerksam zu machen!