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Bürgerinitiativen- und Rechtshilfefonds Vorarlberg

Hände zweier an einem Holztisch sitzenden Personen, die sich ein Clipboard reichen - darunter liegt ein Stapel Akten

Die Regierungs- und Klubmitglieder der Vorarlberger Grünen nehmen eine alte Tradition wieder auf und speisen aus ihren Gehältern einen Fonds zur Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Initiativen. Rechtsform ist ein Verein. Die Vergabe erfolgt unabhängig.

Demokratie lebt vom bürgerschaftlichen Engagement. Mit diesem Angebot möchten wir einen kleinen Beitrag zu einer aktiven Zivilgesellschaft leisten.

Ansuchen bitte an:

Bürgerinitiativen- und Rechtshilfefonds Vorarlberg

Deuringstraße 3, 6900 Bregenz

E-Mail: [email protected]
Rückfragen: 05574 47488 DW -23 / Fax DW -10

Wie werden die Mittel aufgebracht?

Die grünen Regierungs- und Klubmitglieder geben monatlich einen Teil ihres Gehalts an den Verein „Bürgerinitiativen- und Rechtshilfefonds Vorarlberg“ ab.

Wie funktioniert der Verein?

Die Regierungsmitglieder und die Mitglieder des grünen Landtagsklubs sind Mitglieder des Vereins. Sie haben das Vergabegremium bestellt.

Gegenüber der Vereinsbehörde verantwortlich ist Landtagsvizepräsidentin Sandra Schoch in ihrer Funktion als Obfrau des Vereins.

Die Kontrolle des auf Grundlage des Kontostands und der Entscheidungen des Vergabegremiums erstellten Voranschlags, Rechnungsabschlusses und Rechenschaftsberichts erfolgt gemäß Vereinsgesetz durch Rechnungsprüfer:innen.

Wie erfolgt die Vergabe?

Die Vergabe erfolgt über ein dreiköpfiges Gremium. Dieses besteht aus dem langjährigen Leiter der Ifs-Schuldenberatung Peter Kopf, der Naturschutzanwältin Katharina Lins sowie der Schriftstellerin Daniela Egger. Keine dieser Personen übt eine parteipolitische Funktion aus.

Wer wird unterstützt?

Eine zivilgesellschaftliche Initiative, die ein Anliegen im Sinne der Grundwerte der Grünen vertritt, stellt einen Antrag an den Verein. Das Vergabegremium entscheidet autonom (ohne Mitsprache mit den Grünen) auf der Basis der grünen Grundwerte und des Vorarlberger Grundsatzprogramms. Es geht um Projekt-, nicht um Strukturförderung. Einzelförderungen sind in Relation zu den vorhandenen Geldmitteln begrenzt.

Weitere Informationen

  • Vereinsstatut Bürgerinitiativen- und Rechtshilfefonds Vorarlberg

  • Leitfaden für Ansuchen

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