Erhebliche Änderungen gegenüber dem UVP-Bescheid
Bürgerinitiative meldet diese der UVP-Behörde
Im Vorverfahren hat die Bürgerinitiative Statttunnel das Megaprojekt zu verhindern versucht. Inzwischen gibt es aber leider einen gültigen Baubescheid und die Plattform gegen die Tunnelspinne sieht deshalb derzeit ihre Verantwortung darin, zu kontrollieren, ob dieser Baubescheid wenigstens eingehalten wird. Bei Bautätigkeit vor Ort und auch bei Akteneinsichten haben sie aber mehrere Abänderungen festgestellt. Es waren dabei für die Gesamtbeurteilung unerhebliche, aber ebenso mehrere aus deren Sicht erhebliche Änderungen laut UVP-Gesetz.
Erhebliche und unerhebliche Änderungen
Die Betreiber wären dazu verpflichtet, jegliche Änderung zu melden und die UVP-Behörde entscheidet dann – nachdem sie Gutachten eingeholt hat – ob dies eine erhebliche oder unerhebliche Änderung ist. Dieses Prozedere scheinen die Projektbetreiber nicht sehr ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang sind sie ja auch schon angezeigt worden und hat es im vergangenen Jahr bereits einen Baustopp gegeben.
Hier einige Kritikpunkte der Bürgerinitiative
1. Gesträuch Egelsee
Neben dem Egelsee wurde ein „Energiewald“ gepflanzt, den man nachträglich als Ausgleichsmaßnahme für die Tunnelarbeiten deklariert hat. Das ist aber in Wirklichkeit nur ein Gesträuch und darf nicht als Ersatz-Aufforstung gelten.
2. Stützmauer Tisis
Die Trassenführung der Portalumfahrung wurde nachträglich so gewählt, dass das Grundstück einer Anrainerin betroffen war. Dafür wurde eine Stützmauer gebraucht. Es fehlte aber die Zustimmung der Grundstücksbesitzerin. Solche Änderungen und dinglichen Rechte müssen vor Baubeginn geklärt sein. Dem war nicht so. Deshalb gab es einen Einspruch, Anzeigen und bis die UVP-Behörde das als „unerheblichen“ Änderungen eingestuft hat, auch einen Baustopp.
3. Auwaldabholzung
Im Bereich vom Holzplatz Feldkirch wurden ca. 1500 m² Auwald illegal abgeholzt. Es gibt deshalb dazu ein Gutachten mit der Empfehlung für eine Strafanzeige gegen die Bescheid-Inhaber. Die Rodung wird nicht nur von der Bürgerinitiative, sondern auch von Seiten der Gutachter als eine erhebliche Abänderung des Bescheides angesehen. Im Gutachten sind Wiederaufforstung gefordert.
4. Baustelleneinrichtung
Im Verfahren wurde davon ausgegangen, dass der Bauhof Felsenau verlegt wird. Dies ist nicht mehr aktuell – der Bauhof bleibt an seinem Standort. Deshalb stellt sich die Frage, ob ausreichend Platz für die Schredderanlagen usw. vorhanden ist oder ob an anderer Stelle ein Platz für die Baustelleneinrichtung geschaffen werden muss.
5. Bauablauf und Trassenführung
So wie die vorigen Beispiele mit der Stützmauer und der Baustelleneinrichtung ist bei jedem Projekt dieser Größenordnung klar, dass es Planänderungen geben wird und sich im Laufe der Realisierung Bauabläufe ändern. Doch dabei gibt es solche, die die Rahmenbedingungen des Gesamtprojektes verändern. Vor allem der gleichzeitig oder hintereinander ausgeführte Tunnelvortrieb der verschiedenen Äste hat massive Auswirkungen auf den Verkehr für Feldkirch. Solche Planänderungen gehören veröffentlicht und mit der UVP-Behörde abgeklärt. Auch die genaue Trasse des Tostner Astes scheint immer noch nicht fixiert. Es fehlt noch eine erhebliche Zahl von Unterschriften von betroffenen GrundstücksbesitzerInnen und es ist aktuell eine außerordentliche Revision anhängig. Für die angedrohten Enteignungsverfahren sind langjährige zivile Prozesse zu erwarten.
6. Aushubmaterial per LKW statt Schiene
Laut UVP-Bescheid muss das Abbruchmaterial aus den Stollen über ein Förderband über die Ill auf die Bahn verladen werden. Man ist davon ausgegangen, dass sonst teilweise 40, teilweise 80 LKW täglich alleine zwischen dem Portal Felsenau und der Autobahnauffahrt Frastanz fahren müssten. Im UVP-Bescheid war es den Betreibern wichtig, darauf hinzuweisen, wie ökologisch der Abtransport mit der Bahn sei.
Nun gibt es aber Überlegungen, das Abbruchmaterial anstatt auf der Schiene mit E-LKW abzuführen. Das würde erheblichen Mehrverkehr auf Feldkirchs und Vorarlbergs bedeuten.
7. Eröffnungsjahr – Bauzeit
2030 kann aus Sicht der Bürgerinitiative als Fertigstellungsjahr auf keinen Fall mehr gehalten werden. Alleine die sehr optimistische eigene Berechnung der Bauzeit durch die Projektbetreiber beträgt mindestens 6,5 Jahre. Würde man den Tostner Ast gleichzeitig statt nach dem Hauptast bauen, bedinge das aber für den Abtransport des Aushubmaterials erheblichen Mehrverkehr über die Bärenkreuzung. Also müssen die Parameter neu gesetzt und die Rahmenbedingungen neu berechnet werden. Zusätzlich wird völlig außer Acht gelassen, dass noch mehrere Unterschriften beim Tostner Ast fehlen und aktuell eine außerordentliche Revision anhängig ist.
8. Abstellflächen LKW Rückstau
Die schönen Zukunftsbilder für die AnwohnerInnen rund um die Bärenkreuzung und dann Richtung Liechtenstein dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass für entscheidende Probleme noch keine Lösung gefunden wurde. So wurde noch nicht darüber informiert, wie ein LKW-Rückstau bei Verzögerungen in der Zollabfertigung, bei überlastetem Tunnel oder bei Unfällen bewältigt wird. Wo stehen dann die LKWs? Fahren sie wieder übe die Bärenkreuzung?
Die Bürgerinitiative Statttunnel hat bei der UVP Behörde beantragt, dass die erheblichen Änderungen geprüft werden.