Schaffung von Wohnraum: Land schnürt umfassendes Wohnpaket
Die Landesregierung hat sich im Rahmen ihrer heutigen (Montag) Regierungsklausur umfassend mit dem Thema Wohnen beschäftigt, informierte Daniel Zadra im anschließenden Pressegespräch.
Zahlreiche Initiativen für die Schaffung von Wohnraum wurden dabei auf Schiene gebracht. Im Mittelpunkt des Wohnpakets stehen das Sonderwohnbauprogramm Wohnen 550, die Umsetzung eines Studierendenwohnheims, die Überarbeitung der Wohnbauförderung, die Forcierung von Sanierungen, die Einrichtung eines Bodenfonds sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung des gemeinnützigen Wohnbaus (Sanierungsoffensive, Nachverdichtung, neues Mietkauf-Modell).
Die stark gestiegenen Preise für Grund und Boden sowie die hohen Errichtungskosten im Wohnbau beeinträchtigen die Verfügbarkeit und die Bereitstellung von Wohnraum. Zusätzlich erschweren eine hohe Inflation und die derzeitige Zinssituation am Kapitalmarkt den Eigentumserwerb. „In Zeiten in denen der Markt verrücktspielt, muss die Politik Verantwortung übernehmen und reagieren“, bekräftigte Landesrat Zadra.
1. Sonderwohnbauprogramm Wohnen 550
Einheitliche 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Größe von 50 m² sollen von der VOGEWOSI bei einem Minimum an baulicher Infrastruktur (kein Personenaufzug, keine Tiefgarage, keine Unterkellerung) besonders junge Menschen und Paare sowie Singles eine günstige Wohnmöglichkeit in ökologisch hochwertigem Standard bieten. Gesamtwohnungsentgelt: 550 Euro pro Monat, 300 Wohnungen für ganz Vorarlberg.
2. Leistbares Studentisches Wohnen
Bisher waren jährlich rund 120 Studierende aus aller Welt an den privaten Wohnungsmarkt angewiesen, der den Bedürfnissen dieser Zielgruppe nicht gerecht wird, was gleichzeitig aber auch zu einer zusätzlichen Belastung des heimischen Wohnungsmarktes führt. Um eine Entlastung zu erwirken, wird im unmittelbaren Umfeld der Fachhochschule Vorarlberg ein Studierendenwohnheim in Kooperation mit der Stadt Dornbirn umgesetzt werden. Das Heim wird 80 Studierenden zur Verfügung stehen. Geplanter Baubeginn ist 2024.
3. Wohnbauförderung NEU
Weiterhin sollen förderbare KäuferInnen einer Neubauwohnung, welche die ökologischen Mindestanforderungen (kein Öl, Gas, etc.) erfüllen und der Kaufpreis eine gewisse Obergrenze nicht übersteigt, durch ein Wohnbauförderdarlehen des Landes unterstützt werden. Jungfamilien und der erstmalige Eigentumserwerb werden dabei besonders berücksichtigt werden. Rechenbeispiel: Erstmaliger Wohnungskauf Familie mit 2 Kindern: 150.000 Euro Darlehen zu 1,25 Prozent fix oder in einer gestaffelten Rückzahlung auf 35 Jahre als Basisförderung.
4. Sanierungsoffensive Gemeinnütziger Wohnbau
Von den ca. 22.000 gemeinnützigen Wohnungen in Vorarlberg haben ca. die Hälfte noch einen Energieträger auf fossiler Basis. „Dem gilt es entgegenzusteuern und eine breit angelegte Sanierungsoffensive zu starten“, sagte Landesrat Zadra. Bei den ersten 1.000 davon soll in den nächsten zwei Jahren ein Energieträgerwechsel vorgenommen werden. Zudem werden in diesem Zeitraum 600 Wohnungen in zwölf Wohnanlagen einer umfassenden Sanierung unterzogen werden. Das zuordenbare Sanierungsvolumen wird dabei auf rund 50 Millionen Euro geschätzt.
5. Neubau und Nachverdichtung im Gemeinnützigen Wohnbau
Derzeit befinden sich rund 600 gemeinnützige Wohnungen im Bau. Wir wollen die Ambitionen auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten weiter hochhalten und dem Bedarf der Gemeinden nach gemeinnützigen Neubauwohnungen auch weiterhin nachkommen. Zusätzlich zu den regulären Neubauwohnungen soll den Gemeinden die unter Punkt 1 erwähnten 300 Starterwohnungen angeboten werden. Daneben werden wir uns in den nächsten Jahren verstärkt auch einer Sanierungsoffensive und auch den Nachverdichtungen widmen.
6. Neues Mietkauf-Modell im Gemeinnützigen Wohnbau
Das Mietkauf-Modell berechtigt Mieter:Innen grundsätzlich zu einem späteren Kauf der Wohnung nach einer gewissen Zeit. Das Gesetz räumt gemeinnützigen Bauträgern dabei gewisse Spielräume bei der Ausgestaltung des Modells ein. Mit der VOGEWOSI wird ein Modell entwickelt, bei dem bereits beim Zeitpunkt des Bezuges der spätere Kaufpreis festgelegt wird. Dieses neue Modell soll in ausgewählten Gebäuden in Absprache mit der Gemeinde zum Einsatz kommen.
7. Bodenfonds:
Zweck ist der Erwerb und die Weitergabe von Grundstücken und Liegenschaften zur Wohnraumschaffung. Dabei soll die Entwicklung von Projekten gemeinsam mit den Gemeinden erfolgen.
Weitere Punkte betreffen die neuerliche neuerliche Anpassung der Wohnbeihilfe und die Entschlackung der Bautechnikverordnung. Zudem gibt es die bereits in Umsetzung befindlichen Regelungen: Im Raumplanungsgesetz sollen Vorbehaltsflächen künftig auch für den Zweck der Errichtung von förderbarem Wohnbau festgelegt werden können. Durch die Novellierung des bisherigen Zweitwohnsitzabgabegesetzes werden künftig alle Zweitwohnungen im Land und auch leerstehende bzw. unbewohnte Immobilien vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst.
Wohnpaket 2023
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Wohnpaket 2023