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25.08.2023 Gemeinde-News

Ab­stim­mung des „Räum­li­chen Ent­wick­lungs­Pla­nes“ (REP) 2023

Blick auf eine von zahlreichen Rissen durchzogene Asphaltstraße

Redebeitrag von Vizebürgermeister Daniel Kremmel in der Gemeindevertretungssitzung am 13. Juli 2023

Heute Nachmittag war im ORF bei den Top-Themen des Tages ein sehr passendes Thema ganz oben: „Bodenversiegelung als Abwärtsspirale“

Schon im Regierungsprogramm im Jahr 2002 – also vor über 20 Jahren – stand bereits im Zielwert für die Bodenversiegelung in Österreich fest: Nicht mehr als 2,5 Hektar am Tag sollten es bis 2030 sein. Derzeit werden in Österreich täglich über elf Hektar versiegelt, das entspricht einer Fläche von 16 Fußballfeldern.

Der enorme Flächenfraß ist hochproblematisch. Ist Boden einmal versiegelt, kann er kaum mehr naturiert werden. Der Großteil der Fläche geht für Bauflächen drauf. Nicht nur spielt der Bodenverbrauch in der Klimakrise eine zentrale Rolle, seinetwegen fehlen auf Dauer auch landwirtschaftlich nutzbare Böden, die die Ernährungssicherheit der Bevölkerung herstellen.

Sehr passend dazu ist auch die Expertise des USR zum TOP 6 Widmungsanträge.

In den Unterlagen haben alle Gemeindevertreterinnen das Gutachten des USR – des unabhängigen Sachverständigenrates des Landes erhalten.
Die Darstellung der Raumplaungsexperten ist meiner Meinung nach zutreffend für fast alle Diskussionsorte im laufenden REP-Prozess.

Die wunschmäßig zu bebauende Fläche ist
– verkehrsmäßig und infrastrukturmäßig erschlossen
– am Siedlungsrand angrenzend an Bauflächen
– für Bebauung geeignet und
– kein direkter Widerspruch zu den Raumplanungszielen.

Als scheinbar einziges Argument der Gemeinde wird das Halten des Siedlungsrandes und der Erhalt der landwirtschaftlichen, unverbauten Fläche angeführt.

Der Bericht des Landes zur Erhebung von Bauflächenreserven 2020 zeigt in Zwischenwasser einen sehr hohen Überhang von gewidmeten ungenutzen Bauflächen.
36 % mag für manche nicht viel klingen, liegt aber deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Von 122 a sind über 44 ha noch ungenutzt gewidmet.
Viel eindrucksvoller finde ich die Darstellung, man könnte ohne eine einzige Neuwidmung über 56% dazu bauen.
Auch ohne die Verdichtung im Bestand könnte Zwischenwasser rein aus Sicht der bebaubaren Fläche für die nächsten Jahrzehnte massiv wachsen.

Das Gutachten stellt als übergeordnete Ziele nach dem RPG vor allem das „Gesamtwohl der Bevölkerung“ dar. Eine Vollständigkeit, Kontinuität und Nachvollziehbarkeit hat somit wesentliche Bedeutung in allen Belangen.

Der USR kommt in der Zusammenfassung zur Empfehlung:
Die Konzeption der Gemeinde zum Siedlungsrand und die Freihaltung der unverbauten Flächen stellt sich als schlüssig und nachvollziehbar dar. Ein Abweichen davon durch Ausweitung der Bauflächen würde dazu führen, langfristig wesentliche Teile des gesamten Freiraums einer Bebauung zuzuführen.
Unter Berücksichtigung der Reserveflächen und der Bevölkerungsentwicklung und den gemäß REP-Entwurf gesetzten Siedlungsschwerpunkten ist eine bauliche Entwicklung raumplanungsfachlich nicht vertretbar und kann die Widmung seitens des USR nicht empfohlen werden.

Das Thema Zufahrt habe ich ausgespart, da es noch eine zusätzliche, aber nicht ausschlaggebende Restriktion in diesem spezifischen Fall war.

Zurück zum eigentlichen Thema des Räumlichen EntwicklungsPlanes kurz REP.

Ich möchte dabei noch kurz das Protokoll der vorletzten GV vom Mai 23 zitieren, da dieses die einzelnen Standpunkte sehr gut zusammenfasst.

Von Jänner 2022 bis April 2023 wurden 23 Projektgruppensitzungen abgehalten. Die Mitglieder der Projektgruppe haben sich intensiv mit der Raumplanungsthematik auseinandergesetzt, wobei sich der Inhalt überwiegend um den Siedlungsrand der zahlreichen unterschiedlichen Ortsteile von Zwischenwasser gedreht hat. Diese vertiefte Siedlungsrandbehandlung stellte die Projektgruppe vor große Herausforderungen und teilweise stießen sie an ihre persönlichen Grenzen. Naturgemäß liegen je nach Persönlichkeit und gesellschaftlicher Orientierung unterschiedliche Ansichten und Meinungsbilder vor. Daraus resultierend musste eine Kompromissebene gefunden werden, damit man im Prozess weiterkommt.

Intensiv diskutiert wird die Thematik der Festlegung der Siedlungsränder. In der aktuellen Überarbeitung des REP wurden diese vielerorts wesentlich enger gezogen als vorher. Bei gleichzeitig steigendem Zuzug biete dies wenig Alternative für das Wachstum in die Breite. Es wird kritisiert, dass teilweise voll erschlossene potentielle Bauflächen so nicht bebaubar sind. Gleichzeitig ist der Vorgabe Folge zu leisten, dass man den Siedlungsraum nicht vergrößert, wenn zugleich noch bereits gewidmeter Grund vorhanden ist. Problematisch ist hierbei, dass die Verteilung von Besitz und Bedarf an solcher Fläche nicht überein stimmt. Es wird letztlich oft im Sinne einer Einzelfallbetrachtung entschieden, obwohl die Raumplanung das große Ganze im Blick behalten sollte.

Seit der letzten Gemeindevertretungssitzung im Mai gab es einen Termin mit dem Bauausschuss bei dem ein Projektentwickler ein großes Immobilienprojekt außerhalb des geplanten Siedlungsrandes vorgestellt hat sowie ein Treffen zur Finalisierung der Texte bei dem zu später Stunde auch noch einmal die Diskussion um die Siedlungsränder bzw. den Siedlungsentwicklungsplan angefangen wurde.

Die Verordnung und der Erläuterungsbericht sollten die nächsten Jahre als Leitplanke bzw. Handbuch für unser Handeln dienen und sind deshalb auch eine Summe von Kompromissen. Niemand will sich, wenn es nicht nötig ist, auf konkrete Maßnahmen einlassen. Trotzdem will man natürlich schön allgemeine formulierte Ziele.
So ist ein meiner Meinung nach gutes Arbeitspapier entstanden, das möglichst alle Interessengruppen vereint und dennoch nach Möglichkeit nicht zum rechtlichen Bumerang wird.

Mag es am Vollmond oder an persönlichen Befindlichkeiten gelegen haben – die anschließende Diskussion um den Siedlungsrand wurde teilweise sehr unsachlich und emotional geführt.

Bis zum Ende der Sitzung Anfang letzter Woche (also vor 10 Tagen) gab es zu den großen Anpassungen weder einen Konsens, wie es final umgesetzt wird, noch eine überwiegende Mehrheit für die jetzt im Plan eingetragenen Änderungen.
Gar nicht zu sprechen vom anfänglich vereinbarten und auch gepflegten Grundsatz der Einstimmigkeit innerhalb der Gruppe.
Wir sind der Meinung, diese Änderungen „übers Knie zu brechen“ entspricht nicht dem bisher gepflegten Konsens innerhalb der Gruppe und verletzt auch die für uns unumstößliche Gleichbehandlung der Anliegen.
Solche großen Änderungen rechtfertigen auch eine partielle Überarbeitung in wenigen Jahren und bis dann stellt sich die Sachlage auch wieder ganz anders dar.

Abschließend stelle ich den Antrag
Die Gemeindevertretung möge den Siedlungsentwicklungsplan gemäß der Vorlage vom 11. Mai 2023 beschließen.

Wir unterstützen den Verordnungs- und Erläuterungstext jedenfalls in der vorliegenden Form. Gerne kann man diesen entkoppelt vom Siedlungsentwicklungsplan abstimmen.

Ich möchte damit nicht die Diskussion abwürgen, sondern sehe in diesem Antrag die einzige Chance auf einen mehrheitsfähigen, ausgeglichenen Kompromiss bezüglich der vorläufigen Siedlungsentwicklung.

Daniel Kremmel
Daniel Kremmel

Vizebürgermeister in Zwischenwasser

 

„Zukunft nachhaltig gestalten, statt regieren und walten!“

 

+43 650 235 33 54

[email protected]
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