Klarstellung zum Behördenverfahren Kletterpark
In der Gemeindezeitung Hard 1/26 wird fast eine ganze Seite dafür vergeudet, die fragwürdige Vorgangsweise von Bürgermeister Staudinger bezüglich des Kletterparks schönzufärben. Bedauerlicherweise hat er darauf „vergessen“, über seine Rolle in dieser Angelegenheit zu informieren. Gleichzeitig missbraucht der Bürgermeister diese Zeitung zur Kritik an anderen engagierten Gemeindepolitiker:innen, darunter auch zwei aus der Fraktion Grünes Hard.
Das betreffende Waldstück gehört der Linksseitigen Achwuhr Konkurrenz (LAWK), einem Gemeindeverband von Hard, Lauterach und Wolfurt. Dazu gab es am 30. Juni des Vorjahrs eine sehr oberflächlich gehaltene Information an das für Verpachtungen zuständige Gremium der LAWK, in dem die drei betroffenen Gemeinden stimmberechtigte Mitglieder entsenden. Die Informationen waren für eine Empfehlung oder gar einen Beschluss für eine Verpachtung des Waldstücks keineswegs ausreichend.
Der Antragsteller wurde deshalb durch die LAWK verpflichtet, ein vollständiges Konzept vorzulegen. Erst danach würde ein etwaiger Vertrag für die Errichtung eines Kletterparks unter Berücksichtigung von Rückbauverpflichtungen, Haftungsfragen und Nutzungseinschränkungen geprüft.
Zustimmung trotz fehlendem Beschluss
Das jedoch genügte bereits dem Harder Bürgermeister in seiner Funktion als Obmann der LAWK, dem Antragsteller Christoph Riedlsberger eine Zustimmung der Grundeigentümer zu bestätigen. Dieser konnte deshalb das Ansuchen um die naturschutzrechtliche Bewilligung bei der BH Bregenz beginnen. Die anderen LAWK-Gemeinden wurden jedoch nicht informiert! Auf Anforderung der BH-Bregenz erteilte Bürgermeister Staudinger am 29. Juli eine weitere Zustimmung zur Projektentwicklung Kletterpark, diesmal direkt an die BH-Bregenz. Entgegen der Darstellung des Bürgermeisters an die BH gab es weder eine Zustimmung noch einen Beschluss durch die LAWK-Mitglieder. Das Bewilligungsverfahren wurde daher auf Basis falscher Informationen begonnen. Die BH wurde durch den Bürgermeister vorsätzlich getäuscht!
Keine Kündigungsmöglichkeit bis 2051!
Anstelle eines Protokolls über die Besprechung des 30. Juni und anderen dazu notwendigen Informationen wurde den stimmberechtigten Mitgliedern der LAWK im Oktober des Vorjahrs ein durch die Abteilung Raumplanung der Marktgemeinde Hard fertig ausgearbeiteter Vertragsentwurf per Mail zugeschickt. Bei Zustimmung der LAWK-Mitglieder hätte der Pachtvertrag am 1. Januar 2026 begonnen, und die LAWK hätte bis zum Jahr 2051 auf ihr Kündigungsrecht verzichtet! Die Mitglieder der LAWK verweigerten jedoch die Zustimmung zum Pachtvertrag.
Nicht einmal bei der darauffolgenden LAWK-Sitzung Ende November 2025 wurden die LAWK-Mitglieder von ihrem Obmann Martin Staudinger über diese dubiose Vorgangsweise aufgeklärt. Auf eine vollständige Darstellung dieser Angelegenheit warten die Gemeinden Wolfurt und Lauterach noch immer.
Falsche Darstellung in der Gemeindezeitung
Dank dem neuen Informationsfreiheitsgesetz konnte Grünes Hard die Unterlagen des BH-Verfahrens erhalten und diese damit an interessierte Bürger:innen unter folgendem Link zugänglich machen: https://grueneshard.next-cloud.org/index.php/s/ZNToBE5wA2oN6BC. Vergleichen Sie die Darstellung in der Gemeindezeitung Hard 1/26 mit den Originalunterlagen des Bewilligungsverfahrens. Sie werden erstaunt sein, was alles möglich ist!