Tunnelspinne: Entlastung darf nicht unverbindlich werden
Bei der UVP-Verhandlung am 30. September standen mehrere Änderungsanträge der Tunnelbetreiber auf dem Prüfstand. Dabei ging es nicht nur um den Bauablauf und den Materialtransport, sondern auch um zugesagte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.
Im Dezember 2025 beantragten die Projektbetreiber Änderungen gegenüber dem Bescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von 2019. Besonders kritisch sehen wir die geplanten Änderungen bei den Begleitmaßnahmen: Aus „sicherzustellen“ sollte bei den Tempolimits „bestmöglich“ werden. Der Beginn des Rückbaus der L191 sollte sich auf ein Jahr nach der Tunneleröffnung verschieben.
Geänderter Bauablauf und Materialtransport
Statt in zwei Bauabschnitten sollen nun alle vier Tunneläste hintereinander gebohrt werden: von der Felsenau in den Berg und anschließend vom Berginneren in Richtung Tisis und Tosters.
Auch beim Abtransport des Ausbruchmaterials sind Änderungen vorgesehen. Das Material aus dem Tostner Ast soll künftig mit E-Lkw abtransportiert werden, statt die bestehende Schredderanlage und den Bahntransport zu nutzen.
Bürgerinitiative prüft die Anträge genau
Friederike Egle und Marlene Thalhammer haben sich im vergangenen halben Jahr intensiv mit den beantragten Änderungen beschäftigt und mehrfach Akteneinsicht bei der UVP-Behörde genommen. Nach Vorliegen der Gutachten zu Verkehr, Lärm, Erschütterungen und weiteren Themen fasste die stattTunnel-Plattform ihre Bedenken in einer Stellungnahme zusammen.
Am 30. September wurden die Änderungsanträge in einer öffentlichen Verhandlung in der Arbeiterkammer erörtert.
Bahntransport bleibt ein Anliegen
Die geänderte Bauweise vom Berginneren aus wurde in der Verhandlung insgesamt als sinnvoll beurteilt. Auch beim Wechsel auf E-Lkw sahen die damit befassten Gutachter keine Verschlechterung der Umweltsituation.
Egle und Thalhammer hielten dagegen am Abtransport über die bestehende Schredderanlage und die Bahn fest. Mit dieser Forderung fanden sie bei den Gutachtern keine Unterstützung.
Bewegung beim Rückbau der L191
Bei den Begleitmaßnahmen erhielten die Einwenderinnen hingegen Unterstützung. Die Projektbetreiber boten daraufhin an, unmittelbar nach der Tunneleröffnung mit dem Rückbau der L191 zu beginnen.
Das ist ein wichtiger Punkt: Der Rückbau ist eine zentrale Auflage des UVP-Bescheids von 2019. Er soll dazu beitragen, zusätzlichen Verkehr und Ausweichverkehr einzudämmen. Entscheidend ist nun, dass der rechtzeitige Beginn verbindlich festgeschrieben wird.
Offen bleibt auch, wie die vorgesehenen Tempo-30-Regelungen auf den belasteten Straßenzügen tatsächlich sichergestellt werden. In der Verhandlung wurde die Auffassung vertreten, ihre Umsetzung hänge nicht von der beantragten Änderung der Formulierung im UVP-Bescheid ab. Für uns zählt, dass die zugesagte Entlastung bei den Menschen ankommt.
UVP-Behörde am Zug!
Die UVP-Behörde des Landes muss nun die Gutachten, Einwendungen und Erklärungen aus der Verhandlung bewerten und einen Bescheid erlassen.
Dass Genehmigungsbehörde und Projektwerber unter dem Dach des Landes angesiedelt sind, macht eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung besonders wichtig.
Wir Grüne werden genau darauf achten, dass die zugesagten Schutz- und Entlastungsmaßnahmen verbindlich bleiben und rechtzeitig umgesetzt werden. Wir werden weiter berichten.