Geburtenstation Dornbirn: Eva Hammerer macht den Faktencheck
Rund um das Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation Dornbirn kursieren einige Mythen. Eva Hammerer, Grüne Frauensprecherin, macht den Faktencheck:
„Ich habe die Petition für den Erhalt der Geburtenstation schon unterschrieben“
Das Volksbegehren und die Online-Petition sind nicht dasselbe. Ein Volksbegehren ist eine amtliche Sache, die nach ganz klaren Vorschriften abläuft. 5.000 Unterstützungserklärungen bewirken, dass im Landtag darüber debattiert werden muss. Dass die ~ 60.000 Unterschriften der Petition von der Landesregierung ignoriert wurden, hat dazu bewegt ein Volksbegehren zu initiieren.
„Es sind ja nur 15 Minuten mehr“
15 Minuten zwischen Dornbirn und Bregenz sind sehr sportlich – zu Stoßzeiten, bei Baustellen oder im Urlaub kann es deutlich länger dauern, erst recht aus dem Bregenzerwald. Für werdende Mütter bedeutet der längere Anfahrtsweg mehr Stress und eine zusätzliche Belastung. Und im Ernstfall können diese Minuten für die Gesundheit des Kindes entscheidend sein.
„Das Volksbegehren richtet sich gegen die Abteilung in Bregenz“
Nein. Beide Standorte leisten hervorragende Arbeit. Unser Ziel ist der Erhalt beider Geburtenstationen für eine wohnortnahe Versorgung in ganz Vorarlberg.
„Zusammenlegungen führen zu besserer Qualität“
Dornbirn und Bregenz haben ausreichende Fallzahlen für hohe Qualität. Gute Versorgung hängt auch von eingespielten Teams, Erfahrung und persönlicher Betreuung und wohnortnaher Erreichbarkeit ab – genau das geht durch die Schließung in Dornbirn verloren.
„Man muss halt sparen“
Sparen ja – aber sinnvoll. Die Einsparung ist gering, während funktionierende Strukturen verloren gehen. Außerdem wollen wir uns entschieden dagegen wehren, dass bei Frauen, die ein Kind bekommen gespart wird.
„Unterschreiben bringt nichts“
Doch. Jede Unterschrift erhöht den politischen Druck, die Entscheidung zu überdenken. An einem erfolgreichen Volksbegehren kommt die ganze Landesregierung nicht so einfach vorbei!
Das Volksbegehren kann noch bis 10.6 2026 beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde unterschreiben. Jede Stimme zählt!